Betriebsverfassungsrecht Teil 2

 

Du hast Teil 1 des Betriebsverfassungsrechts besucht und hast Dir einen ersten Überblick über Deine Arbeit als Betriebsrat bereits verschafft? Dein Betriebsrat konnte die ersten Sitzungen erfolgreich abhalten?

Dann ist es jetzt an der Zeit tiefer in Deine Mitbestimmungsrechte zu blicken. Dabei liegt der Schwerpunkt dieses Seminars in der Mitwirkung des Betriebsrats bei sozialen Angelegenheiten.

Betriebsverfassungsrecht Teil 2

Dauer
3 Seminartage
Exklusiver Bonus
Monatliche BR-Hotline als Beratungsstunde für Dich und Deine Kollegen
Dein Goodie
Exklusives BR-Kit für Betriebsratsmitglieder

Deine Seminarinhalte

Wahrnehmung der Beteiligungsrechte: Informationsrechte
  • Unterrichtung des Betriebsrats
  • Informationspflicht des Betriebsrats
  • Anspruch auf Sachverständige und ordnungsgemäße Beauftragung dieser
Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten § 87 BetrVG
  • Ordnung im Betrieb: Beteiligungsrechte z.B. bei Taschenkontrollen, Parkplatzordnung, Arbeitskleidung
  • Arbeitszeit: Mitbestimmung bei Regelungen zu Beginn und Ende, Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit, Einführung Gleit- und Vertrauensarbeitszeit, Arbeitszeitkonten usw.
  • Urlaub: Mitbestimmung bei Urlaubsgrundsätzen wie Urlaubsverteilung, Urlaubssperren
  • Verhaltens- und Leistungskontrolle: insbesondere Beteiligungsrechte bei technischen Überwachungseinrichtungen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Sozialeinrichtungen: Mitbestimmen bei Ausgestaltung aller Sozialeinrichtungen in allen Details
Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers
  • Beteiligungsrechte bei Einstellung, Ein- und Umgruppierung und Versetzung
  • Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat und Ersetzung der Zustimmung
  • Vorläufige Durchführung einer personellen Maßnahme
Beteiligungsrechte bei Kündigungen
  • Anhörung des Betriebsrats
  • Fristen für den Betriebsrat: ordentliche/ außerordentliche Kündigung
  • Schriftliche Mitteilung von Bedenken und Widerspruch
Betriebsvereinbarung
  • Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarung
  • Form und Inhalt
Durchsetzen der Beteiligungsrechte
  • Einigungsstellenverfahren
  • Verfahren vor dem Arbeitsgericht

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Neben dem Basis-Kompetenz-Seminar erhältst Du exklusiven Zugang zu unserem Zusatzprodukt „BR-Hotline“. Dein Gremium kann bis zum 31.12.2022 jeden Monat eine Stunde lang Fragen an Deinen Referenten stellen und erhält Handlungsempfehlungen für die tägliche Betriebsratsarbeit.

Fragen zu Deinem Schulungsanspruch?

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Die anfallenden Kosten hat der/die ArbeitgeberIn nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen. Unsere Schulungslotsen unterstützen Dich bei der Durchsetzung Deines Schulungsanspruchs!

Deine Schulungslotsen der ArbeitsweltAkademie

Du hast noch offene Fragen? Wir helfen Dir gerne weiter!

Telefon: 0211/96294060

E-Mail: info@campusarbeitswelt.de